Zugelassen für alle gesetzlichen Kassen, Privatversicherungen und Selbstzahler.
Honorierung:
1. Gesetzlich versicherte Patienten werden über Krankenschein abgerechnet.
2. Für privatversicherte Patienten ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) maßgebend.
3. Selbstzahler nach individueller Vereinbarung.
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